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Anspruch auf Förderung?

Was wird benötigt und welche Schritte sollten eingeleitet werden:

* Sie brauchen eine Ärztliche Verordnung mit der gewünschten Leistung (zb. 10x60min Ergotherapie) und einen Befund (Diagnose). 

* Wenn Sie die Unterlagen haben, vereinbaren Sie telefonisch einen Termin bei uns.

* Wir haben keine Direktverrechnungen mit den Krankenkassen.

* Sie bekommen am Ende der Therapiebehandlung eine Honorarnote, die Sie bei der jeweiligen Kassa mit Verordnungsschein einreichen müssen.

Am Ende de Behandlung erhalten Sie eine Teilrefundierung von der Krankenkasse retour.

*Die Therapie ist im Voraus bei uns zu bezahlen.
Bei uns gibt es auch Unterstützung von Organisationen (Spenden). 


Für weitere Auskünfte bitte im Therapiezentrum anrufen. 

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